
Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden – Workshop zur neuen OAK-Weisung
19. Mai 2026 | 9:15 – 12:30
Die 2. Säule ist eine Sozialversicherung. Die Vorsorgeeinrichtungen verwalten das Vorsorgevermögen der Versicherten treuhänderisch. Jegliche pflichtwidrige Verwendung dieses Vermögens muss verhindert werden. In diesem Zusammenhang müssen die obersten Organe sicherstellen, dass die von Vorsorgeeinrichtungen abgeschlossenen Rechtsgeschäfte marktüblichen Bedingungen entsprechen. In Art. 51c BVG sind grobe Spielregeln für Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden (natürliche und juristische Personen) festgelegt. Solche Rechtsgeschäfte bergen die Gefahr von Interessenskonflikten, die die obersten Organe zu antizipieren und vermeiden haben, bevor die Revisionsstellen aktiv werden müssen. Gute Stiftungsrätinnen und -räte nehmen ihre Verantwortung im obersten Organ nämlich stets kritisch und wachsam wahr.
Die Schweizer Vorsorgelandschaft ist mittlerweile sehr heterogen. Es gibt Kassen mit einfachen Strukturen, gleichzeitig haben sich im Markt auch Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit komplizierten und verschachtelten Strukturen etabliert. Dies hat die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK dazu veranlasst, eine Weisung mit Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen auszuarbeiten – sie ist zur baldigen Publikation vorgesehen.
Die Weisung präzisiert die gesetzlichen Vorgaben, ist aber fachlich anspruchsvoll zu verstehen. Deswegen macht das PK-Netz einen Workshop zur neuen OAK-Weisung für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte. Benita von Lindeiner, Partnerin c-alm, stellt die OAK-Weisung vor und gibt praxisorientierte Empfehlungen hinsichtlich Good Governance ab. Patrik Schaller, Leiter Vorsorge EY, legt die präzisierten Prüfungs- und Berichterstattungsanforderungen der Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden durch die Revisionsstellen
dar. Zum Schluss zeigt Jordi Serra, PK-Netz Präsident, weiterhin ungelöste Probleme im Zusammenhang mit Interessenskonflikten von natürlichen und juristischen Personen im Vorsorgegeschäft auf.
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