Keine Erhöhung des Mindestzins trotz hoher Renditen
In seiner Sitzung vom 3. November 2021 hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der 2. Säule auch im kommenden Jahr bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Altersguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.