Lancierung Stiftungsratskomitee für BVG 21

Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte für den Sozialpartnerkompromiss (BVG 21)

Das Fundament der 2. Säule ist die Sozialpartnerschaft. Die höchsten Organe aller Schweizer Pensionskassen sind paritätisch von Vertretenden der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmenden geführt. Die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte, die dem Komitee angehören, sitzen in verschiedensten Pensionskassen und kennen die paritätische Lösungsfindung aus der täglichen Arbeit im Stiftungsrat. Sie eint, dass sie die Vorlage BVG 21 als richtigen Weg raus aus dem Reformstau in der 2. Säule verstehen.

Diese Woche wird die Vorlage in der nationlrätlichen Sozialkommission (SGK-N) beraten. Die ersten Signale aus der letzten Kommissionssitzung sind positiv. Die Komiteemitglieder wollen die SGK-N Mitglieder darin bekräftigen, den Kompromiss weiterhin zu unterstützen. Denn wir brauchen auch gesetzliche Antworten auf die drängendsten Probleme in der 2. Säule: Die Versicherten sind trotz steigenden Beitragsleistungen seit über einem Jahrzehnt mit sinkenden Renten konfrontiert, weil die Zinserwartungen weit tiefer ausfallen, als dies das Gesetz angedacht hatte und die Menschen länger leben. Ausserdem sind Teilzeitangestellte – im Besonderen Frauen – und Arbeitnehmende in den Tieflohnsektoren in der beruflichen Vorsorge nur ungenügend abgesichert. Das Kompromiss-Modell senkt den Umwandlungssatz, garantiert aber die Renten und verbessert die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitanstellungen mit einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag innerhalb der 2. Säule.

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