Dringlichkeit der BVG-Reform erneut belegt

Heute hat das Bundesamt für Statistik die Neurentenstatistik 2019 (NRS) publiziert. Die neuesten Zahlen sprechen abermals Bände: Die Neurenten aus der 2. Säule sind im Zweijahresvergleich gesunken und es besteht weiterhin ein immenser Gender Pension Gap. Eine Verbesserung ist in Griffnähe: Mit dem vorliegenden BVG-Reformvorschlag (BVG21) könnte die Situation von vielen Frauen und Arbeitnehmenden im Tieflohnsektor mittels Halbierung des Koordinationsabzuges und des Rentenzuschlags merklich verbessert werden.

Das PK-Netz weist seit Jahren auf die Dringlichkeit einer Reform der 2. Säule hin. Die BVG21-Reformvorlage des Bundesrates, die auf dem sog. «Sozialpartnerkompromiss» fusst, liegt auf dem Tisch und gelangt hoffentlich noch dieses Jahr in die Räte. Ein Kernpunkt der Reform ist die Verbesserung der Frauen-Renten. Die vom BFS heute veröffentlichten Zahlen sprechen einmal mehr eine deutliche Sprache. Die Rentensituation von vielen Frauen ist besonders prekär, weil sich die 2. Säule an einer typischen männlichen Erwerbsbiografie orientiert. Die häufig unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Männern und Frauen widerspiegeln sich sodann in der Rentenhöhe. Die im grossen Umfang von Frauen geleistete Betreuungsarbeit wirkt etwa nicht rentenbildend. Resultat sind grosse Unterschiede zwischen Renten von Frauen und Männern. Gleichstellungspolitisch bleibt in vielen Bereichen noch viel zu tun. In der 2. Säule würde insb. die Halbierung des Koordinationsabzuges die Schlechterstellung von Teilzeitarbeit merklich abfedern und der Rentenzuschlag die Renten von Arbeitnehmenden im Tieflohnsektor verbessern.

Wir brauchen keine Belege mehr, die Reform muss jetzt vorangetrieben, und darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Alle beteiligten Organisationen und das Parlament müssen erkennen, dass bei den Renten allgemein und insbesondere bei den Frauenrenten gehandelt werden muss.

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