Fehlanreize für Broker und Maklerinnnen in der 2. Säule

Am Montag, 12. April 2021 befasst sich die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) mit Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten in der 2. Säule. Das Problem der Fehlanreize durch erfolgsabhängige Provisionen in der beruflichen Vorsorge ist seit Jahren bekannt. Nachdem der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt hat, ist nun eine überfällige Verbesserung für die Versicherten in Griffnähe. Der heutige Zustand ist für die Versicherten nicht mehr tragbar.

In der 2. Säule ist ein Strukturwandel im Gange. Die Zahl von betriebseigenen Kassen sinkt von Jahr zu Jahr – 2019 lag der Anteil noch bei knapp 40% (PK-Statistik 2019). Auch bei den Gemeinschafts- und Sammelstiftungen ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Das Resultat: Es gibt immer weniger Anbieter, die um immer mehr Versicherte buhlen. Zwischen den Pensionskassen herrscht ein knallharter Wettbewerb um Versichertenbestände, die Interessen der Arbeitnehmenden kommen dabei zu kurz.

Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgeber auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Das Problem: Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen. Solange die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die zahlende Partei sind, besteht nämlich der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Vorsorgeeinrichtungen mit hohen Provisionen zu lotsen, weiter. Das System ist provisionsgesteuert. Auch rechtlich hält das Modell nicht stand: Gemäss Uttinger/Zellweger (2020)1 handelt es sich um eine zweckwidrige Verwendung von Vorsorgekapitalien, weil sich die Versicherten im Rahmen der Verwaltungskosten an den Kosten beteiligen, was von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist.2 Der heutige Zustand ist für die Versicherten nicht mehr tragbar, ein regulatorischer Eingriff ist nötig.

Auch der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und hält fest, dass Entschädigungen an Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, nicht im Interesse der Versicherten und deshalb nicht mit dem Vorsorgeziel vereinbar sind.3 Am Montag hat die SGK-S die Chance, einer Korrektur dieses Missstandes den Weg zu ebnen. Für das PK-Netz ist klar: Diesem unfairen System muss nun endlich ein Riegel geschoben werden.

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