Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der PK
Die 2. Säule ist eine komplexe Materie. Auch die Frage, wann ein Wechsel der Pensionskasse sinnvoll ist und wann nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Man muss immer den Einzelfall betrachten. Für das PK-Netz ist aber klar: ein Wechsel muss wohlüberlegt sein und er muss gemeinsam gefällt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Personal und die Arbeitnehmenden-Vertretung von Anfang an miteinzubeziehen. Die Arbeitnehmenden können einen Wechsel verweigern, wenn schlechte Konditionen auf dem Tisch liegen. Dem Arbeitgeber sind dann die Hände schlicht gebunden.
Nur wenn sich das Personal eine Meinung bilden kann, ist es imstande, einen fundierten Entscheid zu fällen. Aus diesem Grund ist die Einhaltung des Zustimmungsverfahrens elementar – nicht nur, um die rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die paritätische Entscheidfindung schafft auch Vertrauen und damit eine solide Basis für eine breit abgestützte neue Vorsorgelösung. Die nachfolgende Checkliste zeigt die aus Sicht des PK-Netzes relevanten Merkmale eines guten Zustimmungsverfahrens auf.