Unnötiger Angriff auf die Milizstruktur
Die Anlagevorschriften in der BVV2 erlauben bereits heute eine grosse Flexibilität. Die Obergrenzen sind nicht starr, sondern können überschritten werden, wenn dargelegt wird, dass die Sicherheit des Vorsorgezwecks gewahrt wird. Die Forderung von Nationalrat Andri Silberschmidt nach Aufhebung der Anlagebegrenzungen wird denn auch in erster Linie von Vermögensverwalterinnen- und verwaltern und der Bankiervereinigung erhoben.