Affront für die Versicherten

Es ist ein Trauerspiel, das Vertrauen in die 2. Säule sinkt weiter! Das etablierte Entschädigungsmodell der erfolgsabhängigen Provisionen in der beruflichen Vorsorge hat Fehlanreize: Solange die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Verliererinnen sind die Versicherten, die sich im Rahmen der Verwaltungskosten an den Kosten beteiligen müssen. Eine deutliche Mehrheit der Sozialkommission (SGK-S) will das nicht einsehen und beantragt dem Ständerat, die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung dieses Missstandes wieder zu streichen.

Das Problem ist seit Jahren bekannt: Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich allerdings ein Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen! Das System ist provisionsgesteuert.

Auch rechtlich hält das Modell nicht stand: Gemäss Uttinger/Zellweger (2020) handelt es sich um eine zweckwidrige Verwendung von Vorsorgekapitalien, weil sich die Versicherten im Rahmen der Verwaltungskosten an den Kosten beteiligen, was von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf ebenfalls erkannt und hält fest, dass Entschädigungen an Versicherungsvermittler, die aus dem Vorsorgevermögen bezahlt werden, nicht im Interesse der Versicherten sind.

Dass eine deutliche Mehrheit der ständerätlichen Sozialkommission nun dem Argument des Brokerverbandes (SIBA) folgt, wonach eine Benachteiligung der KMU drohe, nimmt das PK-Netz irritiert zur Kenntnis. Denn eine breite Allianz (Gewerkschaften, Pensionskassenverband, Wissenschaft) widerspricht dieser Auslegung und setzt sich weiterhin für eine aufwandbasierte Entschädigung durch die Arbeitgebenden ein – so wie es in Art. 11 BVG bereits vorgesehen ist.

In der Sommersession hat der Ständerat die Chance, dem Minderheitsantrag zu folgen und der Korrektur dieses Missstandes doch noch den Weg zu ebnen. Für das PK-Netz ist klar: Diesem unfairen System muss nun endlich ein Riegel geschoben werden. Der heutige Zustand ist für die Versicherten nicht mehr tragbar, ein regulatorischer Eingriff ist überfällig.

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