Ständerat ohne Gehör für die Interessen der Versicherten

Der Ständerat hätte gestern die Chance gehabt, endlich regulativ in das Brokergeschäft einzugreifen. Eine deutliche Mehrheit des Ständerates will allerdings nichts gegen das unfaire Entschädigungsmodell der Brokerdienstleistungen in der 2. Säule unternehmen. Das wirft ein schlechtes Licht auf die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker der kleinen Kammer. Sie ignorieren nämlich die Argumente einer breiten Allianz, wonach das etablierte System Fehlanreize hat und vorsorgerechtlich nicht zulässig ist. Nun muss der Nationalrat handeln, die legitimen Interessen der Versicherten sollen endlich Gehör finden.

Wie soll man das den Versicherten erklären? Eine breite Allianz aus Gewerkschaften, Pensionskassenverband (ASIP), Bundesrat und renommierten Stimmen aus der Wissenschaft kommt zum Schluss, dass das etablierte Entschädigungsmodell für Vermittlungstätigkeiten korrigiert werden muss, da es nicht im Interesse der Versicherten ist. Trotzdem folgte der Ständerat gestern dem Argument des Brokerverbandes (SIBA), wonach eine Benachteiligung der KMU drohe.

Das PK-Netz widerspricht dieser Haltung. Aufgrund der Komplexität des Vorsorgeangebots sind viele Arbeitgebende auf Hilfe angewiesen. Eine gute Beratung gerade für KMU kann wichtig und wertvoll sein, sie darf auch etwas kosten. Es stellt sich aber die Frage, wer für diese Dienstleistung zu bezahlen hat. Im Tätigkeitsbereich der Vermittlungsdienstleistungen hat sich ein unfaires Entschädigungsmodell etabliert, bei dem Broker und Maklerinnen nicht unabhängig beraten können, weil sie schlicht von der falschen Stelle entschädigt werden: Von den Pensionskassen! Solange nämlich die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen. Ausserdem beteiligen sich die Versicherten auf diese Weise über die Verwaltungskosten an den Brokerentschädigungen, obwohl gestützt auf Art. 11 BVG die Arbeitgebenden dafür zuständig sind. Sie sind die Auftraggebenden, daraus schliesst sich, dass auch sie die Dienstleistung zu bezahlen haben.

Im Interesse der Versicherten ist hingegen eine aufwandbasierte Entschädigung der effektiv erbrachten Vermittlungstätigkeiten durch die Arbeitgebenden. Damit könnten ausschweifende Abschlussprovisionen und fortlaufende Courtagen und damit provisionsgesteuerte Anschlusswechsel verhindert werden.

Der Nationalrat hat nun die Chance, den Fehlentscheid des Ständerates auszumerzen und der Korrektur dieses Missstandes doch noch den Weg zu ebnen. Für das PK-Netz ist klar: Diesem unfairen System muss nun endlich ein Riegel geschoben werden. Ein regulatorischer Eingriff ist überfällig.

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