Botschaft zur BVG-Reform: Bundesrat anerkennt Sozialpartnerschaft als Fundament der 2. Säule

Das PK-Netz begrüsst die heute publizierte Botschaft zur BVG-Reform. Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte des im Sommer 2019 präsentierten Sozialpartnerkompromisses und erkennt damit die Sozialpartnerschaft als Fundament der 2. Säule an. Neben dem Miteinbezug der Sozialpartner steht das PK-Netz auch materiell hinter dem Reformvorschlag. Dies, weil er nicht nur den gewünschten Leistungserhalt sichert, sondern auch durch sozialen Fortschritt glänzt. Die Vorlage verbessert u.a. die unwürdig tiefen PK-Renten von Personen (insb. Frauen), die heute in der beruflichen Vorsorge nur ungenügend abgesichert sind (Teilzeitbeschäftigte und Tieflohnsektor).

Als grösste Plattform der Arbeitnehmenden in der 2. Säule kennt das PK-Netz die paritätische Lösungsfindung bestens. Die Arbeitnehmervertretungen in den Stiftungsräten der heute rund 1500 Pensionskassen in der Schweiz sind sich gewohnt, mit den Arbeitgebervertretungen Kompromisse zu finden, wenn es beispielsweise um die Festsetzung der technischen Parameter im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge geht. Diskussionen und Verhandlungen, die angesichts der teils unterschiedlichen Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden unbedingt geführt werden müssen. Der Stiftungsrat trägt bekanntlich als oberstes Organ die Verantwortung für die Pensionskasse und damit letztendlich auch für sichere Renten der angeschlossenen Versicherten. Renten, die gemäss Verfassungsauftrag nach der Pensionierung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten haben.

In dem Sinne ist es kohärent und konsequent, dass die auf Kassenebene paritätisch geführte Sozialversicherung auch bei Reformbestrebungen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite aktiv miteinbezieht. Das PK-Netz hat denn auch von Beginn weg das Vorhaben von Bundesrat Berset unterstützt, mithilfe der Sozialpartner eine mehrheitsfähige Reformvorlage zu schaffen.

Bevor das politische Seilziehen im Parlament richtig Fahrt aufnimmt, muss daran erinnert werden, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes ohne fortschrittliche Kompensationsmassnahmen an der Urne schlichtweg chancenlos ist (vgl. 2010: 72,7% Nein zur Senkung des UWS). Die Sozialpartner als Träger und Kennerinnen der beruflichen Vorsorge haben Massnahmen verhandelt, die aufeinander abgestimmt, fein austariert und lediglich en total zum gewünschten Resultat führen. Die politischen Parteien tun gut daran, die Interessen der Arbeitnehmenden ernst zu nehmen und das Massnahmenpaket nicht leichtfertig aufzuschnüren.

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